RECHTSREIHE: BLOCK I Zivilrecht 12.03.-15.03.2020 und BLOCK II Zivil- und Strafrecht 14.05.-17.05.2020


 

Datum

Donnerstag, 12.03.2020, 09:30 Uhr

bis Sonntag, 17.05.2020, 13:30 Uhr


Veranstaltungsort

Geschäftsstelle des BDÜ NRW e.V.

Bobstraße 22

50676 Köln


Veranstalter

BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen


Referenten

Sabine Rösner, Dr. Fee Schumacher, Bernadette Böcker-Kock, Rainer Kock, Dr. Holger Nimtz


Block I: ZIVILRECHT (3,5 Tage), Termin: 12.03.2020 – 15.03.2020

Tag 1: 12.03.2020, 09:30 – 18:00 Uhr

Allgemeines Zivilrecht - Einführung ins Zivilrecht und Sachen- und Schuldrecht

Referentin: Dr. Fee Schumacher

Das Seminar gibt einen Überblick über die grundlegenden - allgemeinen - Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Schwerpunkt sind die zivilrechtlichen Normen zum Vertragsrecht, Schuldrecht und Sachenrecht, die in ihren wesentlichen Grundzügen anschaulich dargestellt und anhand von zahlreichen praktischen Beispielen gut verständlich erläutert werden. Zur Veranschaulichung wird eine umfangreiche Medienpräsentation genutzt, die sich an einem Skript orientiert, das den Teilnehmern begleitend zur Verfügung gestellt wird.

Das Seminar beschäftigt sich im 1. Teil mit dem Zustandekommen von Verträgen, wobei dem Begriff der Willenserklärung die zentrale Bedeutung zukommt. Es geht auch um Fragen der Geschäftsfähigkeit, Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Rechtsgeschäften. Der 2. Teil widmet sich dem Schuldrecht, das sich in einen allgemeinen und einen besonderen Teil gliedert. Im allgemeinen Schuldrecht werden Schuldverhältnisse kraft Rechtsgeschäfts und kraft Gesetzes unterschieden; es werden die Beteiligten und der Inhalt von Schuldverhältnissen dargestellt sowie das Leistungsstörungsrecht und die Möglichkeit der Beendigung von Schuldverhältnissen erörtert. Das besondere Schuldrecht befasst sich mit den Regelungen zum Kauf-, Werk-, Reise-, Miet-, Leih- und Schenkungsvertrag, wobei die Unterscheidung der einzelnen Vertragstypen anhand des Gesetzeswortlautes besonderes Augenmerk verdient. Gegenstand des 3. Teils ist das Sachenrecht. Es werden die Grundsätze und Grundbegriffe des Sachenrechts behandelt; von zentraler Bedeutung ist dabei vor allem die Unterscheidung von Eigentum und Besitz sowie der sich daraus ergebenden Ansprüche.

Schwerpunkte:

Bedeutung und Stellung des „Allgemeinen Zivilrechts“ im deutschen Rechtssystem; Klärung von zentralen Rechtsbegriffen; gesetzliche Regelungssystematik; praktische Beispiele; kleine Fälle aus der Praxis.

Seminarziele:

Ziel ist es, bei den Teilnehmern Verständnis für die grundlegenden Regelungen des „Allgemeinen Zivilrechts“ zu schaffen und ihnen die inhaltlichen Zusammenhänge zwischen Schuld- und Sachenrecht zu verdeutlichen. Grundkenntnisse in diesen Rechtsgebieten und ein Verständnis für die gesetzliche Regelungssystematik sind unverzichtbar, um eine sprachliche Präzision zu erreichen, die zwingend erforderlich ist, um qualitativ hochwertige Dolmetscher- und Übersetzerleistungen anbieten zu können. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, Regelungen im BGB anhand des Gesetzeswortlautes nachzuvollziehen und die maßgeblichen Rechtsbegriffe im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit sinn- und zweckentsprechend zu verwenden.

Mitzubringen ist: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Tag 2: 13.03.2020, 09:30 – 18:00 Uhr

Zivilprozessrecht

Referentin: Dr. Fee Schumacher

Der 1. Teil (erstinstanzlicher Zivilprozess) widmet sich den wesentlichen Grundsätzen des Prozessrechts und den sich daraus für die einzelnen Verfahrensbeteiligten ergebenden Konsequenzen. Der Ablauf eines erstinstanzlichen Zivilprozesses wird erläutert, wobei auch der Eilrechtsschutz und das Zwangsvollstreckungsverfahren einschließlich der Zwangsvollstreckungsorgane in Grundzügen behandelt werden. Es werden die Grundzüge der richterlichen Beweiswürdigung dargestellt. Im 2. Teil (Rechtsmittelinstanzen) geht es um die einzelnen Rechtsmittel wie Berufung, Revision und Beschwerde sowie die prozessualen Besonderheiten des zweitinstanzlichen Verfahrens.

Schwerpunkte:

Schwerpunkt ist die Bedeutung der Dolmetsch- und Übersetzungsleistung im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung. Die zentrale Frage, wie frei oder wortgetreu gedolmetscht oder übersetzt werden soll, wird im Gesamtzusammenhang des Verfahrens anhand praktischer Fälle diskutiert.

Seminarziele:

Den Teilnehmern soll vermittelt werden, welche zentrale Bedeutung ihre Leistung als Dolmetscher und/oder Übersetzer für die Rechtsfindung vor Gericht hat. Ziel ist es, die Teilnehmer für diese besondere Verantwortung zu sensibilisieren und sie vor einer Instrumentalisierung zu schützen. Sie sollen mit Hilfe von Grundkenntnissen im Zivilprozessrecht sowie durch praktische Tipps aus dem Gerichtsalltag in die Lage versetzt werden, eine für die richterliche Rechtsfindung optimale Dolmetsch- und Übersetzungsleistung zu erbringen.

Mitzubringen ist: Zivilprozessordnung (ZPO)

Tag 3: 14.03.2020, 09:30 – 18:00 Uhr

Handels- und Gesellschaftsrecht

Referentin: Sabine Rösner

Das Seminar soll Sprachmittlern Grundkenntnisse des Handels- und Gesellschaftsrechts vermitteln, u. a. über den Aufbau des HGB, wichtige Definitionen, verschiedene Gesellschaftsformen, das Handelsregister und Besonderheiten von Handelsgeschäften. Es richtet sich an Sprachmittler, die Aufträge aus dem Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts übernehmen (möchten) oder die im Hinblick auf den Nachweis von Kenntnissen der deutschen Rechtssprache für die gerichtliche Ermächtigung Grundlagenkenntnisse in diesem Bereich erwerben möchten.

Neben den Rechtsgrundlagen wird, soweit es die Zeit erlaubt, auch auf sprachmittlerische Aspekte (z. B. Terminologie) eingegangen.

Schwerpunkte:

- Aufbau des HGB

- wichtige Definitionen

- Besonderheiten von Handelsgeschäften

- Gesellschaftsformen (Personen- und Kapitalgesellschaften)

- Handelsregister

Seminarziele:

Die Teilnehmer erwerben Grundkenntnisse im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, insbesondere einen Überblick über das HBG und dessen Aufbau, unterschiedliche Gesellschaftsformen nach deutschem Recht, Aufbau und Inhalte des Handelsregisters, Besonderheiten von Handelsgeschäften.

Tag 4 (0,5 Tag): 15.03.2020, 10:00 – 13:45 Uhr

Familienrecht

Referentin: Bernadette Böcker-Kock

Die Verfasserin gibt als Fachanwältin für Familienrecht und Notarin allen Dolmetschern und Übersetzern, die für die Gerichte tätig sind oder tätig werden möchten, einen zusammenfassenden Überblick über das Familienrecht mit den prozessualen Besonderheiten.

Das Familienrecht wird durch die Erklärung der wichtigsten juristischen Begriffe, durch eine spezielle Darstellung der prozessualen Probleme und durch praktische Beispielfälle erläutert.

Schwerpunkte:

- Die Eingehung der Ehe (Voraussetzung, Eheschließung)

- Die Ehescheidung (Materielle und formelle Voraussetzungen, Regelung der Scheidungsfolgen)

- Unterhalt (Ehegatten- und Kindesunterhalt, nacheheliche Unterhaltsansprüche)

- Elterliche Sorge und Umgangsrecht

- Eheliches Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft, Versorgungsausgleich)

Seminarziele:

Grundlagen des Familienrechts mit der Kenntnis und der Bedeutung der juristischen Fachbegriffe

Mitzubringen ist: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Block II: ALLGEMEINES VERWALTUNGSRECHT, AUSLÄNDER- UND ASYLRECHT, STRAFRECHT (3,5 Tage), 14.05.2020 – 17.05.2020

Tag 1 (0,5 Tag): 14.05.2020, 09:30 – 13:15 Uhr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Referent: Dr. Holger Nimtz

Im Seminar werden zunächst die Grundzüge des Allgemeinen Verwaltungsrecht und des Verwaltungsprozessrechts behandelt. In der Einführung werden das Verwaltungsrecht im System des Rechts eingeordnet sowie die Grundsätze des Verwaltungsrechts erläutert. Sodann wird ein Überblick über die Verwaltungsorganisation in Deutschland mit der Besonderheit der kommunalen Selbstverwaltung gegeben. Einen Schwerpunkt bildet dann die verwaltungsrechtliche Entscheidung, insbesondere der Begriff des Verwaltungsaktes als Grundlage des verwaltungsrechtlichen Bescheides an den Bürger. Schließlich werden auch der Ablauf des Verwaltungsverfahren, die verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe und Grundsätze des Verwaltungsprozessrechts Gegenstand des Seminars sein.

Schwerpunkte:

- allgemeine Grundsätze des Verwaltungsrechts. Begriff und Wesen der "öffentlichen Verwaltung"

- Verwaltungsorganisation

- Rechtsquellen des Verwaltungsrechts

- Verwaltungsverfahren

- die Verwaltungsentscheidung: Erst-, Abhilfe- und Widerspruchsbescheid

- Rechtsbehelfe, Verwaltungsprozessrecht

Seminarziele:

Die Teilnehmer

- können die Grundsätze des Verwaltungsrechts in deutschen Rechtssystem benennen,

- differenzieren zwischen Bundes-, Landes- und kommunalen Recht und der entsprechenden Behörden,

- können den Ablauf des Verwaltungsverfahrens im Überblick darstellen,

- kennen die wesentlichen Formen der Verwaltungsentscheidungen,

- differenzieren verschiedene Rechtsbehelfe bei den Behörden und vor dem Verwaltungsgericht.

Tag 1 (0,5 Tag): 14.05.2020, 14:45 – 18:00 Uhr

Ausländer- und Asylrecht

Referent: Rainer Kock

Das Seminar gibt einen Überblick über das aktuelle Ausländer- und Asylrecht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung. Es werden die Grundlagen des Staatsangehörigkeitsrechts und der Unionsbürgerschaft dargestellt sowie des Ausländer- und Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland.

Das Seminar befasst sich mit den Grundlagen des Erwerbs und des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit sowie der Unionsbürgerschaft und der Drittstaatszugehörigkeit. Das Ausländerrecht beinhaltet den verfassungsrechtlichen Status, Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und aufenthaltsbeendigende Maßnahmen, dies auch mit zwangsweiser Durchsetzung. Im Asylrecht wird neben den Rechtsgrundlagen und dem Schutzstatus das Asylverfahren und der Rechtsschutz vorgestellt.

Schwerpunkte:

- Staatsangehörigkeit

- besondere Aufenthaltszwecke (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Familienzusammenführung)

- aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Ausreisepflicht und Ausweisung) asylrechtlicher Schutzstaus (Asyl, Flüchtlingsstatus)

- Asylverfahren

Seminarziele:

Kenntnisse des Staatsangehörigkeitsrechts und des verfassungsrechtlichen Status von Ausländern sowie Kenntnisse von Einreise, Aufenthalt und aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Ausländerrecht und Rechtsgrundlagen, Schutzstatus, das Asylverfahren und Rechtsschutz im Asylverfahren

Mitzubringen ist: Gesetzestext Ausländer- und Asylrecht

Tag 2: 15.05.2020, 09:30 – 18:00 Uhr

Der Strafprozess

Referent: Rainer Kock

Im Vordergrund stehen die Verfahrensbeteiligten, die Verfahrensgrundsätze, die Grundzüge des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, das gerichtliche Zwischenverfahren, das Verfahren im ersten Rechtszug mit dem Gang der Hauptverhandlung bis zum Urteil sowie die Rechtsmittel. Es werden die wichtigsten juristischen Begriffe erklärt, strafprozessuale Probleme gezielt dargestellt und praktische Beispielfälle diskutiert.

Schwerpunkte:

- Verfahrensbeteiligte: Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter, Beschuldigter, Verteidiger, Verletzter der Straftat, Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

- Verfahrensgrundsätze: Offizialprinzip, Akkusationsprinzip, Legalitätsprinzip, Untersuchungsgrundsatz, Beschleunigungsgrundsatz, Grundsätze der Öffentlichkeit und Mündlichkeit, Grundsatz der Unmittelbarkeit.

- Ermittlungsverfahren: Der Beginn (Anzeige, von Amts wegen durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft), die Arbeit der Staatsanwaltschaft, der Abschluss des Ermittlungsverfahrens (Einstellungen; Anklageerhebung, Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, Antrag in beschleunigten Verfahren).

- Hauptverhandlung: Der Gang der Hauptverhandlung bis zum Urteil (§ 243 StPO), das Urteil (strafrechtliche Sanktionen, Besonderheiten im Jugendstrafrecht), der Urteilstenor, die Rechtsmittelbelehrung.

- Rechtsmittel: Berufung (Zulässigkeit, Begründetheit), Revision (Zulässigkeit und Begründetheit), Beschwerde (Zulässigkeit und Begründetheit)

Seminarziele:

Die Teilnehmer sollen mit den strafprozessualen Grundsätzen und dem Gang eines Ermittlungs- und Strafverfahrens vertraut sein.

Mitzubringen ist: Gesetzestext Strafprozessordnung (StPO)

Tag 3: 16.05.2020, 09:30 – 18:00 Uhr

Materielles Strafrecht

Referent: Rainer Kock

Im Vordergrund steht der allgemeine Aufbau mit dem objektiven Tatbestand, dem subjektiven Tatbestand (Vorsatz und Fahrlässigkeit), der Rechtswidrigkeit und Schuld sowie der Einteilung der Delikte in Verbrechen und Vergehen.

Schwerpunkte:

-          Der Tatbestand: Die Bildung der Tatbestände, Tatbestandsabwandlungen und ihre Bedeutung (Grundtatbestand, Qualifizierungen, Privilegierungen), die Grundstruktur des Strafunrechts, die Lehre vom Tatbestand, die einzelnen Merkmale des Unrechtstatbestandes (deskriptive, normative, objektive Tatbestandsmerkmale, Kausalität), die Merkmale des subjektiven Tatbestands (Absicht, direkter Vorsatz, Eventualvorsatz, Wissenselement des Tatbestandsvorsatzes, Fahrlässigkeit).

-          Rechtswidrigkeit: Der Begriff der Rechtswidrigkeit, Rechtfertigungsgründe.

-          Die Schuld: Schuldfähigkeit (verminderte Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit, Verantwortlichkeit nach § 3 JGG), Entschuldigungsgründe.

-          Die Einteilung der Delikte in Verbrechen und Vergehen. Besonders werden die Eigentums- und Vermögensdelikte sowie die Verkehrsstraftaten erörtert.

-          Diebstahl und Unterschlagung: Diebstahl, Diebstahl in einem besonders schweren Fall, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Haus und Familiendiebstahl.

-          Raub und Erpressung: Raub, schwerer Raub, Erpressung, räuberische Erpressung, räuberischer Diebstahl

-          Verkehrsdelikte: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrererlaubnis, weitere Rechtsfolgen von Straftaten im Straßenverkehr (Fahrverbot, Entzug der Fahrererlaubnis).

Seminarziele:

Die Teilnehmer sollen mit dem tatbestandsmäßigen Aufbau sowie den Grundsätzen der Eigentums- und Vermögensdelikte sowie der Verkehrsdelikte vertraut sein.

Mitzubringen ist: Textausgabe Strafgesetzbuch (StGB)

4.Tag (0,5 Tag): 17.05.2020 10:00 – 13:45 Uhr

Haftrecht und Betäubungsmittelstrafrecht

Referent: Rainer Kock

Teil 1: Haftrecht

Im Vordergrund steht der allgemeine Aufbau des Haftrechts mit den Grundsätzen der Anordnung der Untersuchungshaft. Es werden die Begriffe des dringenden Tatverdachts, die Haftgründe sowie die Verhältnismäßigkeit erörtert. Ergänzend wird die Vorführung bis zur Verkündung des Haftbefehls praktisch erläutert. Schließlich wird das Verfahren der Hauptverhandlungshaft dargestellt.

Schwerpunkte:

-          Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft: Dringender Tatverdacht, Haftgründe (Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Schwerkriminalität, Wiederholungsgefahr), Verhältnismäßigkeit, Einschränkungen der Untersuchungshaft.

-          Der notwendige Inhalt des Haftbefehls, die Verfahren bei dem Erlass und der Vollstreckung des Haftbefehls, die Aufhebung und die Außenvollzugssetzung des Haftbefehls.

-          Die Hauptverhandlungshaft (Straftaten für das beschleunigte Verfahren mit Hauptverhandlungshaft und geeignete Beschuldigte, die korrekte Anwendung in der Praxis).

Teil 2: Betäubungsmittelrecht

Im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts werden die einschlägigen Strafvorschriften des BtMG erläutert sowie der Begriff der nicht geringen Menge. Besonders wird die Möglichkeit der Zurückstellung der Strafvollstreckung vorgestellt.

Schwerpunkte:

-          Der Begriff des Betäubungsmittels.

-          Die Tatmodalitäten des § 29 Abs. 1 BtMG (Erwerb, Handeltreiben, Besitz, Sichverschaffen, Abgabe, Einfuhr, Konkurrenzen innerhalb der Tatmodalitäten).

-          Die Tatmodalitäten der §§ 29 a, 30 und 30a BtMG: Unterscheidung geringe/nicht geringe Menge, Konkurrenzen bei nicht geringen Mengen.

-          Die Bewertungseinheit.

-          Absehen von der Verfolgung nach § 31 a BtMG.

-          Die Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß den §§ 35 ff BtMG (Voraussetzungen, stationäre und ambulante Therapien, Rechtsfolgen bei Abbruch und erfolgreicher Therapie).

Seminarziele:

Die Teilnehmer sollen mit den Voraussetzungen der Anordnung der Untersuchungshaft sowie dem tatbestandsmäßigen Aufbau der Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz und der Zurückstellung der Vollstreckung vertraut sein.

Mitzubringen sind: Gesetzestexte Strafprozessordnung (StPO), Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

ALLGEMEINE HINWEISE FÜR DIE TEILNAHME AN DER RECHTSREIHE:

Zielgruppe der Rechtsreihe:

Das Seminar richtet sich an Dolmetscher und Übersetzer, die sich bei ihrer beruflichen Tätigkeit – auf ganz unterschiedliche Art und Weise – mit rechtlichen Sachverhalten konfrontiert sehen und die Qualität ihrer Dienstleistung bei Gericht oder allgemein im juristischen Bereich verbessern möchten. Besonders wertvoll ist das Seminar für Dolmetscher und Übersetzer, die für Gerichte tätig werden. Aber auch Teilnehmer, die überwiegend für Rechtsanwälte oder Firmen arbeiten, erhalten durch die Inhalte dieses Seminars wertvolle Informationen, die ihnen unter prozessualen Gesichtspunkten eine differenzierte Bewertung von Rechtstexten ermöglichen. Auch für Teilnehmer, die sich zur Prüfung zum Erwerb des Nachweises über sichere Kenntnisse der deutschen Rechtssprache für die Ermächtigung als Übersetzer und/oder Beeidigung als Dolmetscher in NRW vorbereiten möchten.

Benötigte Gesetzestexte:

Es empfiehlt sich, als Hilfsmaterial für die Rechtsreihe neben den Gesetzestexten des GG, BGB, der ZPO, des StGB und der StPO die folgenden Gesetzestexte zum Familienrecht (FamR dtv), zur Verwaltungsrechtsordnung (VwGO Beck-Verlag), zum Arbeitsrecht (ArbG Beck-Verlag) und zum Ausländerrecht (AusR Beck-Verlag) zu verwenden.

Vorbereitung zur Klausur:

Für die Teilnahme an der Klausur der Rechtsreihe zum Zweck der Erwerbung des Nachweises über die Kenntnisse der deutschen Rechtssprache bieten wir im Vorfeld das REPETITORIUM an. Darin können Sie wichtige Fragen zu allen Seminarthemen klären und üben, um sich auf die Klausur vorzubereiten. Es findet in Form eines gesonderten Tagesseminars statt und ist getrennt von der Rechtsreihe zu buchen. Die Anmeldung für die Klausur der Rechtsreihe erfolgt ebenfalls gesondert.

Weitere zusammenhängende Fragen können Sie gern an unsere Geschäftsstelle oder die Weiterbildungsreferentinnen richten.

Teilnehmerhinweise:

Die Teilnehmer können bei Bedarf einen zugelassenen NRW-Bildungsscheck oder einen Prämiengutschein im Rahmen ihrer beruflichen Weiterbildung einreichen. Bei der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen können Sie dadurch die Teilnahmekosten je nach Förderung bis zu 50 % der Kosten der Weiterbildungsmaßnahmen begleichen. Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei entsprechenden Trägern.

Bei allen Tagesseminaren ist das Mittagessen inklusive.


Über die Referenten

Sabine Rösner hat nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften zunächst einige Jahre als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Zivilrecht gearbeitet. Danach hat sie den Master-Studiengang Fachübersetzen mit Schwerpunkt Recht an der FH Köln absolviert und ist seit 2009 als Rechtsanwältin und Rechtsübersetzerin selbstständig tätig. Ihre Arbeitssprachen sind Englisch und Spanisch, für diese Sprachen ist sie beim OLG Köln gerichtlich ermächtigt. Sie war als Referentin für das Bundessprachenamt und Lehrkraft an der FH Köln im Bachelor-Studiengang Mehrsprachige Kommunikation tätig.

 

Dr. Fee Schumacher ist seit 2001 Richterin und war sowohl am Amts- und Landgericht im Bereich des Zivil- und Strafrechts  tätig. Als Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf ist sie Mitglied eines Zivilsenats, der sich unter anderem mit Zivilrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht beschäftigt. Sie hat im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit als Richterin vielfach zu Dolmetschern und Übersetzern Kontakt gehabt und weiß daher aus eigener Wahrnehmung, wie wichtig das Verständnis des deutschen Rechts für die Qualität der Dienstleistung ist.

Die Referentin hält seit mehreren Jahren Vorträge für den BDÜ und gibt wertvolle Hinweise dazu, worauf es aus juristischer Sicht bei den Leistungen der Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen entscheidend ankommt.

 

Bernadette Böcker-Kock ist Rechtsanwältin und Notarin. Sie ist u. a. auf das Familienrecht spezialisiert. Für den BDÜ NRW bot sie in der Vergangenheit bereits mehrfach Fortbildungsveranstaltungen zum Familienrecht an.

 

Rainer Kock ist Staatsanwalt und bereits seit 2006 für die von dem BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen zu diesem Zeitpunkt erstmals veranstaltete "Summer School Rechtssprache" (nunmehr "Rechtsreihe") tätig. Er hat dort mehrfach Referate gehalten und ist Mitglied der Prüfungskommission.

Er hält Vorträge bei der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen sowie bei dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW in Neuss und Selm und dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden.

Der Referent ist Staatsanwalt im Haus des Jugendrechts in Essen, einer Vereinigung von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt und dort auch für Ausländer und Asylbewerber zuständig, soweit sie Straftaten begangen haben

Er ist zugleich Leiter von juristischen Referendararbeitsgemeinschaften.

 

Dr. Holger Nimtz, ist Leitender Regierungsdirektor und Abteilungsleiter der Studienorte Köln und Aachen der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW). Dort studieren u.a. die Polizeianwärterinnen und -anwärter des Landes NRW. In seiner über 30-jährigen Beamtenlaufbahn in verschiedenen Behörden u. a. als Polizei- und Kriminalbeamter, Dozent für Straf- und Eingriffsrecht sowie als Staatsanwalt, hat der Jurist umfangreiche Erfahrung im Hinblick auf den Einsatz von Dolmetschern bei der Polizei. Er ist Mitautor des Lehrbuches „Eingriffsrecht Nordrhein-Westfalen“ und Autor der Bände „Strafrecht für Polizeibeamte 1 und 2“.

 



 

Förderprogramme

Bildungsscheck NRW
Bei der Buchung dieses Seminars ist es möglich, einen Bildungsscheck aus dem Programm NRW-Bildungsscheck einzulösen (weitere Informationen finden Sie auf www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck). In diesem Fall sind nur 50% des Seminarpreises zu zahlen.
Bitte beachten Sie dabei, dass der Bildungsscheck vor dem Seminarbeginn beantragt werden muss. Er wird sonst nicht von der ausstellenden Institution eingelöst und der vollständige Seminarpreis wird fällig.

Prämiengutschein
Bei der Buchung dieses Seminars ist es möglich, einen Prämiengutschein für Freiberufler einzulösen. In diesem Fall sind nur 50% des Seminarpreises zu zahlen.
Bitte beachten Sie dabei, dass der Prämiengutschein vor dem Seminarbeginn beantragt werden muss. Er wird sonst nicht von der ausstellenden Institution eingelöst und der vollständige Seminarpreis wird fällig.


Donnerstag, 12.03.2020, 09:30 Uhr

bis Sonntag, 17.05.2020, 13:30 Uhr


Veranstaltungsort

Geschäftsstelle des BDÜ NRW e.V.

Bobstraße 22

50676 Köln


Veranstalter

BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen


Referenten

Sabine Rösner, Dr. Fee Schumacher, Bernadette Böcker-Kock, Rainer Kock, Dr. Holger Nimtz


Preise / Konditionen

Preise / Konditionen

Nichtmitglieder:
1.250,00 €

Mitglieder:
1.050,00 €

Studentische BDÜ-Mitglieder:
950,00 €

Frühbucherpreise
(bei Buchung bis zum 30.01.2020)
Nichtmitglieder:
1.150,00 €

Mitglieder:
950,00 €

Studentische BDÜ-Mitglieder:
850,00 €

Zusatzinformationen

Zusatzinformationen

Bildungsscheck NRW
Bei der Buchung dieses Seminars ist es möglich, einen Bildungsscheck aus dem Programm NRW-Bildungsscheck einzulösen (weitere Informationen finden Sie auf www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck). In diesem Fall sind nur 50% des Seminarpreises zu zahlen.
Bitte beachten Sie dabei, dass der Bildungsscheck vor dem Seminarbeginn beantragt werden muss. Er wird sonst nicht von der ausstellenden Institution eingelöst und der vollständige Seminarpreis wird fällig.

Prämiengutschein
Bei der Buchung dieses Seminars ist es möglich, einen Prämiengutschein für Freiberufler einzulösen. In diesem Fall sind nur 50% des Seminarpreises zu zahlen.
Bitte beachten Sie dabei, dass der Prämiengutschein vor dem Seminarbeginn beantragt werden muss. Er wird sonst nicht von der ausstellenden Institution eingelöst und der vollständige Seminarpreis wird fällig.



Kontakt

BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen
Geschäftsstelle
Tel.: 0221 80148444
E-Mail: nw@bdue.de


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