Kombiseminar Rechtsreihe: Einführung in das Zivilrecht, Schuld- und Sachenrecht, Familienrecht, Ausländer- und Asylrecht, Zivilprozessrecht


 

Datum

Freitag, 10.05.2019, 10:00 Uhr

bis Freitag, 11.10.2019, 18:00 Uhr


Veranstaltungsort

Geschäftsstelle des BDÜ NRW

Bobstr. 22

50676 Köln


Veranstalter

BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen


Referenten

Sabine Rösner, Dr. Fee Schumacher, Bernadette Böcker-Kock, Rainer Kock


Diese Kombination mehrerer Rechtsseminare kann zum Nachweis der Kenntnis der deutschen Rechtssprache führen, der für eine gerichtliche Ermächtigung/allgemeine Beeidigung erforderlich ist.

Rechtsreihe-Seminar 1: Einführung in das Zivilrecht (10.05.2019)

Das Seminar verschafft einen Überblick über Rechtsquellen, Rechtsgebiete und die Gerichtszweige in Deutschland und behandelt den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

In dem Seminar geht es zunächst darum, sich einen Überblick über das deutsche Rechtssystem zu verschaffen, d. h. sich die Frage zu stellen, was ist überhaupt „Recht“, welche Rechtsquellen gibt es, welche Bereiche des Rechts und welche Gerichtsbarkeiten werden im deutschen Recht unterschieden und wie sind sie aufgebaut.

Danach folgt die Einführung in den Bereich des Zivilrechts. Dabei werden alle wesentlichen Aspekte des allgemeinen Teils des BGB wie z. B. natürliche und juristische Personen, Rechts- und Geschäftsfähigkeit, Willenserklärungen, Arten von Rechtsgeschäften, Stellvertretung etc. behandelt. Der allgemeine Teil des BGB bildet die Grundlage für alle Vertragsarten vom Brötchenkauf über die Wohnungsmiete bis zum GmbH-Anteilsübertragungsvertrag, ebenso wie für AGB und einseitige Rechtsgeschäfte wie Testamente, und ist daher für das Verständnis - und somit auch für das richtige Übersetzen - solcher Texte immens wichtig. Die Referentin gibt außerdem Hinweise zu Begriffen der juristischen Fachsprache, die immer wieder Probleme bereiten.

Seminarschwerpunkte:

-          Recht und Rechtsquellen

-          Rechtsgebiete

-          Gerichtsbarkeiten

-          Systematik des BGB

-          natürl./juristische Personen, Rechts- und Geschäftsfähigkeit

-          Willenserklärungen und Willensmängel

-          Arten von Rechtsgeschäften (einseitig, mehrseitig, synallagmatisch)

-          Stellvertretung

-          Verjährung

Seminarziele:

Grundlegendes Verständnis des Aufbaus der deutschen Rechtsordnung (Rechtsgebiete, etc.) sowie Grundlagenwissen im Bereich des Zivilrechts (BGB Allgemeiner Teil).

Mitzubringen ist:

Ggf. ein eigener Gesetzestext (BGB Taschenbuchausgabe), um darin Markierungen und Anmerkungen eintragen zu können.

Rechtsreihe-Seminar 2: Schuld- und Sachenrecht (11.05.2019)

Das Seminar gibt einen Überblick über die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch über das Allgemeine und Besondere Schuldrecht sowie über das Sachenrecht. Die gesetzlichen Regelungen werden in ihren Grundzügen dargestellt und anhand von praktischen Beispielen erläutert. Zur Veranschaulichung wird eine umfangreiche Medienpräsentation genutzt, die sich an dem Skript orientiert, das den Teilnehmern begleitend zur Verfügung gestellt wird.

Das Seminar zum Schuldrecht widmet sich im 1. Teil (Überblick) der Bedeutung des Schuldrechts, den Beteiligten eines Schuldverhältnisses, dem Inhalt von Schuldverhältnissen und der Stellung des Schuldrechts im BGB. Im 2. Teil (Allgemeines Schuldrecht) werden Schuldverhältnisse kraft Rechtsgeschäfts und Schuldverhältnisse kraft Gesetzes voneinander abgegrenzt und das Leistungsstörungsrecht sowie das Erlöschen und die Beendigung von Schuldverhältnissen erörtert. Der 3. Teil (Besonderes Schuldrecht) befasst sich mit den Regelungen im BGB zum Kauf-, Werk-, Reise-, Miet-, Darlehens-, Leih-, Schenkungs- und Bürgschaftsvertrag. Das Seminar zum Sachenrecht behandelt im 1. Teil (Überblick) die Systematik, Grundsätze und Grundbegriffe des Sachenrechts. Im 2. Teil (Besitz) geht es um Erwerb, Verlust und Schutz von Besitz. Der 3. Teil (Eigentum) beschäftigt sich mit dem Eigentumserwerb und den sich aus dem Eigentum ergebenden Rechten.

Seminarschwerpunkte:

Klärung von Rechtsbegriffen; gesetzliche Regelungssystematik; praktische Beispiele; kleine Fälle aus der Praxis.

Seminarziele:

Ziel ist es, bei den Teilnehmern ein Grundverständnis für die gesetzliche Systematik und Regelungszusammenhänge zwischen Schuld- und Sachenrecht zu wecken. Kenntnisse in diesen Rechtsgebieten sind unverzichtbar, um diejenige sprachliche Präzision zu erreichen, die zwingend erforderlich ist, um qualitativ hochwertige Dolmetscher- und Übersetzerleistungen anbieten zu können. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, Regelungen im BGB anhand des Gesetzeswortlautes nachzuvollziehen und die maßgeblichen Rechtsbegriffe im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit sinn- und zweckentsprechend zu verwenden.

Mitzubringen ist:

Eigene Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), z. B. im Taschenbuchformat

Rechtsreihe-Seminar 3: Familienrecht (30.08.2019)

Die Referentin gibt als Fachanwältin für Familienrecht und Notarin allen Dolmetschern und Übersetzern, die für die Gerichte tätig sind oder tätig werden möchten, einen zusammenfassenden Überblick über das Familienrecht mit den prozessualen Besonderheiten. Sie erläutert das Familienrecht durch die Erklärung der wichtigsten juristischen Begriffe, durch eine gezielte Darstellung der prozessualen Probleme und durch praktische Beispielsfälle.

Seminarschwerpunkte:

Die Eingehung der Ehe (Voraussetzungen, Eheschließung)

Die Ehescheidung (Materielle und formelle Voraussetzungen, Regelung der Scheidungsfolgen)

Unterhalt (Ehegatten- und Kindesunterhalt, nacheheliche Unterhaltsansprüche)

Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Eheliches Güterrecht (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)

Versorgungsausgleich

Seminarziele:

Grundlagen des Familienrechts mit der Kenntnis und der Bedeutung der juristischen Fachbegriffe

Mitzubringen ist:

Eigene Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), z. B. im Taschenbuchformat

Rechtsreihe-Seminar 4: Ausländer- und Asylrecht (07.09.2019)

Das Seminar gibt einen Überblick über das aktuelle Ausländer- und Asylrecht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung. Es werden die Grundlagen des Staatsangehörigkeitsrechts und der Unionsbürgerschaft dargestellt sowie des Ausländer- und Asylrechts in der Bundesrepublik Deutschland

Das Seminar befasst sich mit den Grundlagen des Erwerbs und des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit sowie der Unionsbürgerschaft und der Drittstaatszugehörigkeit. Das Ausländerrecht beinhaltet den verfassungsrechtlichen Status, Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und aufenthaltsbeendigende Maßnahmen, dies auch mit zwangsweiser Durchsetzung. Im Asylrecht wird neben den Rechtsgrundlagen und dem Schutzstatus das Asylverfahren und der Rechtsschutz vorgestellt.

Seminarschwerpunkte:

-          Staatsangehörigkeit

-          besondere Aufenthaltszwecke (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Familienzusammenführung)

-          aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Ausreisepflicht und Ausweisung) asylrechtlicher Schutzstaus (Asyl, Flüchtlingsstatus)

-          Asylverfahren

Seminarziele:

Kenntnisse des Staatsangehörigkeitsrechts und des verfassungsrechtlichen Status von Ausländern sowie Kenntnisse von Einreise, Aufenthalt und aufenthaltsbeendenden Maßnahmen im Ausländerrecht und Rechtsgrundlagen, Schutzstatus, das Asylverfahren und Rechtsschutz im Asylverfahren

Mitzubringen ist:

Textausgaben Asyl- und Ausländerrecht

Rechtsreihe-Seminar 5: Zivilprozessrecht (11.10.2019)

Das Seminar gibt einen Überblick über das System der Rechtswege, den Ablauf und die Beteiligten eines erstinstanzlichen Zivilprozesses sowie die Besonderheiten der Verfahren in den Rechtsmittelinstanzen. Zur Veranschaulichung wird eine umfangreiche Medienpräsentation genutzt, die sich an einem Skript orientiert, das den Teilnehmern begleitend zur Verfügung gestellt wird.

Das Seminar bietet eine Einführung in den deutschen Zivilprozess unter besonderer Berücksichtigung der Funktion von Dolmetschern und Übersetzern vor Gericht. Der 1. Teil (erstinstanzlicher Zivilprozess) widmet sich den Grundsätze des Prozessrechts und den sich daraus für die einzelnen Verfahrensbeteiligten ergebenden Konsequenzen. Der Ablauf eines erstinstanzlichen Zivilprozesses wird erläutert, wobei auch der Eilrechtsschutz und das Zwangsvollstreckungsverfahren einschließlich der Zwangsvollstreckungsorgane in Grundzügen behandelt werden. Es werden die Grundzüge der richterlichen Beweiswürdigung dargestellt. Im 2. Teil (Rechtsmittelinstanzen) geht es um die einzelnen Rechtsmittel - Berufung, Revision und Beschwerde - sowie die prozessualen Besonderheiten des zweitinstanzlichen Verfahrens.

Seminarschwerpunkte:

Schwerpunkt ist die Bedeutung der Dolmetscher- und Übersetzerleistung im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung. Die zentrale Frage, wie frei oder wortgetreu soll gedolmetscht oder übersetzt werden, wird im Gesamtzusammenhang des Verfahrens anhand von Fällen diskutiert. Besprochen wird, welche praktischen Konsequenzen für Dolmetscher und Übersetzer aus dem Gebot der Neutralität und Objektivität folgen und wie sie dem Anschein von Befangenheit in der Praxis wirksam entgegentreten können.

Seminarziele:

Den Teilnehmern soll vermittelt werden, welche zentrale Bedeutung ihre Leistung als Dolmetscher und/oder Übersetzer für die Rechtsfindung vor Gericht hat. Ziel ist es, die Teilnehmer für diese besondere Verantwortung zu sensibilisieren und sie vor einer Instrumentalisierung zu schützen. Sie sollen mit Hilfe von Grundkenntnissen im Zivilprozessrecht sowie durch praktische Tipps aus dem Gerichtsalltag in die Lage versetzt werden, eine für die richterliche Rechtsfindung optimale Dolmetscher- und Übersetzerleistung zu erbringen.

Mitzubringen ist:

Eigene Ausgabe der Zivilprozessordnung (ZPO), z. B. im Taschenbuchformat

Zielgruppe für alle Seminare:

Die Seminare richten sich an Dolmetscher und Übersetzer, die sich bei ihrer beruflichen Tätigkeit mit rechtlichen Sachverhalten konfrontiert sehen und die Qualität ihrer Dienstleistung bei Gericht oder allgemein im juristischen Bereich verbessern möchten. Besonders wertvoll ist das Seminar für Dolmetscher und Übersetzer, die für Gerichte tätig werden möchten, da es zum Nachweis der Kenntnisse der deutschen Rechtssprache dient. Aber auch Teilnehmer, die überwiegend für Rechtsanwälte oder Firmen arbeiten, erhalten durch die Inhalte/Schwerpunkte dieses Seminars wertvolle Informationen, die ihnen unter prozessualen Gesichtspunkten eine differenzierte Bewertung von Rechtstexten ermöglichen.


Über die Referenten

Sabine Rösner hat nach Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften zunächst einige Jahre als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Zivilrecht gearbeitet. Danach hat sie den Master-Studiengang Fachübersetzen mit Schwerpunkt Recht an der FH Köln absolviert und ist seit 2009 als Rechtsanwältin und Rechtsübersetzerin selbstständig tätig. Ihre Arbeitssprachen sind Englisch und Spanisch, für diese Sprachen ist sie beim OLG Köln gerichtlich ermächtigt. Sie war als Referentin für das Bundessprachenamt und Lehrkraft an der FH Köln im Bachelor-Studiengang Mehrsprachige Kommunikation tätig.

 

Dr. Fee Schumacher ist seit 2001 Richterin und war sowohl am Amts- und Landgericht im Bereich des Zivil- und Strafrechts  tätig. Als Richterin am Oberlandesgericht Düsseldorf ist sie Mitglied eines Zivilsenats, der sich unter anderem mit Zivilrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht beschäftigt. Sie hat im Rahmen ihrer langjährigen Tätigkeit als Richterin vielfach zu Dolmetschern und Übersetzern Kontakt gehabt und weiß daher aus eigener Wahrnehmung, wie wichtig das Verständnis des deutschen Rechts für die Qualität der Dienstleistung ist.

Die Referentin hält seit mehreren Jahren Vorträge für den BDÜ und gibt wertvolle Hinweise dazu, worauf es aus juristischer Sicht bei den Leistungen der Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen entscheidend ankommt.

 

Bernadette Böcker-Kock ist Rechtsanwältin und Notarin. Sie ist u. a. auf das Familienrecht spezialisiert. Für den BDÜ NRW bot sie in der Vergangenheit bereits mehrfach Fortbildungsveranstaltungen zum Familienrecht an.

 

Rainer Kock ist Staatsanwalt und bereits seit 2006 für die von dem BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen zu diesem Zeitpunkt erstmals veranstaltete "Summer School Rechtssprache" (nunmehr "Rechtsreihe") tätig. Er hat dort mehrfach Referate gehalten und ist Mitglied der Prüfungskommission.

Er hält Vorträge bei der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen sowie bei dem Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW in Neuss und Selm und dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden.

Der Referent ist Staatsanwalt im Haus des Jugendrechts in Essen, einer Vereinigung von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendamt und dort auch für Ausländer und Asylbewerber zuständig, soweit sie Straftaten begangen haben

Er ist zugleich Leiter von juristischen Referendararbeitsgemeinschaften.

 

Freitag, 10.05.2019, 10:00 Uhr

bis Freitag, 11.10.2019, 18:00 Uhr


Veranstaltungsort

Geschäftsstelle des BDÜ NRW

Bobstr. 22

50676 Köln


Veranstalter

BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen


Referenten

Sabine Rösner, Dr. Fee Schumacher, Bernadette Böcker-Kock, Rainer Kock


Preise / Konditionen

Preise / Konditionen

Nichtmitglieder:
1.000,00 €

Mitglieder:
750,00 €

Studentische BDÜ-Mitglieder:
650,00 €

Frühbucherpreise
(bei Buchung bis zum 14.03.2019)
Nichtmitglieder:
850,00 €

Mitglieder:
650,00 €

Studentische BDÜ-Mitglieder:
550,00 €

Zusatzinformationen

Zusatzinformationen

Im Teilnehmerbeitrag sind das Mittagessen und die Tagungsgetränke enthalten.



Kontakt

BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen
Geschäftsstelle
Tel.: 0221 80148444
E-Mail: nw@bdue.de


Ausgebucht

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