Kombiseminar: Spanisches Strafrecht und spanischer Strafprozess + Urkundenübersetzen


 

Datum

Freitag, 04.05.2018, 10:00 bis 18:00 Uhr

Samstag, 05.05.2018, 18:00 bis 18:00 Uhr


Veranstaltungsort

Geschäftsstelle des BDÜ NRW

Bobstraße 22

50676 Köln


Veranstalter

BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen


Referentin

Corinna Schlüter-Ellner


Seminar 1: Spanisches Strafrecht und spanischer Strafprozess (04.05.2018)

Unterschiede zwischen spanischem und deutschem materiellen und prozessualen Strafrecht bereiten Schwierigkeiten beim Übersetzen von Texten im Strafprozess und Rechtshilfeersuchen. Im Seminar werden die Abweichungen untersucht und Übersetzungsvorschläge erörtert.

Strafrecht und Strafprozess wurden in Spanien im Jahr 2015 reformiert. Viele Unterschiede zum deutschen Recht, die beim Übersetzen und Dolmetschen Schwierigkeiten bereiten, sind aber bestehen geblieben, beispielsweise bei der Einteilung der Delikte, der Abgrenzung von Tätern und Teilnehmern, den Formen der Strafe, beim „Herrn des Ermittlungsverfahrens“, der Bezeichnung des mutmaßlichen Täters in den Phasen des Strafprozesses und den Rechtsmitteln.

Im Seminar werden diese Unterschiede mit Übersetzungsvorschlägen besprochen, daneben die Grundbegriffe des materiellen und prozessualen Rechts in Strafsachen dargestellt und übersetzt. Damit soll Übersetzern für die Übertragung von vielfältigen Texten im Strafprozess und von Rechtshilfeersuchen und Dolmetschern für ihre Arbeit in Strafsachen das wichtigste Hintergrundwissen vermittelt werden.

Gliederung des Seminars

  1. Materielles Strafrecht

-         Zweck und Quellen

-         Einteilung der Delikte

-         Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit, Schuld

-         Versuch, Täterschaft, Konkurrenzen

-         Strafen und Sicherheitsmaßregeln

  1. Spanischer Strafprozess

-         Quellen und Prinzipien

-         Phasen und Bezeichnung der Beteiligten

-         Ermittlungsmaßnahmen

-         Ablauf der Hauptverhandlung

-         Rechtsmittel

Rechtshilfe

Seminarziele:

Die Teilnehmer sollten nach diesem Seminar mit den wichtigsten Unterschieden zwischen deutschem sowie spanischem Strafrecht und Strafprozessrecht vertraut sein, die Grundbegriffe in diesem Bereich kennen und Übersetzungsmöglichkeiten kennengelernt haben.

Zielgruppe:

Spanisch-ÜbersetzerInnen, Spanisch-DolmetscherInnen

 

Seminar 2: Urkundenübersetzen (05.05.2018)

Urkundenübersetzen gehört zum täglichen Brot vieler ÜbersetzerInnen, ist aber in den Bundesländern uneinheitlich und lückenhaft geregelt. Das Seminar soll hierzu Orientierung geben, stellt die rechtlichen Grundlagen vor und bietet praktische Tipps und Erfahrungsaustausch zu den Formalitäten wie Beglaubigungsformeln, Apostille einholen, Original/Kopie, Verbinden von Blättern etc.

Urkundenübersetzen, verstanden als das Anfertigen von beglaubigten/bestätigten Übersetzungen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Es nimmt aber eine wichtige Rolle in der übersetzerischen Praxis ein, nicht nur beim Übersetzen von Personenstandsurkunden, sondern auch bei Zeugnissen, Urteilen und Gerichtsakten bis hin zu Bilanzen. Hierzu sollen den Teilnehmern im Seminar Stellung und Pflichten eines beeidigten Übersetzers sowie Hintergrundwissen und Techniken der Urkundenübersetzung vermittelt werden. Dazu werden die gesetzlichen Grundlagen präsentiert, die Richtlinien zum Urkundenübersetzen im Einzelnen besprochen und Techniken zum formellen Umgang mit Urkunden demonstriert. Es geht dabei um Fragen wie die Regeln zur Übersetzung von Behördenbezeichnungen einschließlich der Berücksichtigung der ausgangs- und zielsprachlichen Rechtsordnung, um die Unterscheidung von Original und Abschrift, die Behandlung von Abkürzungen, von Fehlern oder Manipulationen im Original, die Übersetzung von Auszügen oder um praktische Dinge wie das Layout und die Techniken der Verbindung mehrerer Seiten – und um vieles mehr. Die Teilnehmer bekommen Hinweise auf Informationsquellen und für den Umgang mit den Kunden, insbesondere hinsichtlich der Einholung der Apostille.

Gliederung des Seminars:

  1. Rechtsgrundlagen und Anwendungsgebiete des Urkundenübersetzens
  2. Stellung und Pflichten beeidigter Übersetzer
  3. Beglaubigungsformel und -stempel,
  4. Apostille und Überbeglaubigung
  5. Berücksichtigung der ausgangs- und zielsprachlichen Rechtsordnung
  6. Richtlinien zur Urkundenübersetzung, inkl. Verbindungstechniken
  7. Kundenberatung
  8.  Informationsquellen

Seminarziele:

Den Teilnehmern sollen Stellung und Pflichten eines beeidigten Übersetzers sowie Hintergrundwissen und Techniken der Urkundenübersetzung vermittelt werden. Sie sollen eine Orientierung für den formellen Umgang mit Urkunden durch die Besprechung der Leitlinie des BDÜ zum Urkundenübersetzen bekommen. Auf besondere Kundenwünsche sollen sie ebenfalls vorbereitet werden und so Sicherheit bei der Beratung der Kunden zum Übersetzungsauftrag gewinnen.

Zielgruppe:

Übersetzerinnen und Übersetzer aller Sprachen, gleichgültig ob ermächtigt/beeidigt oder (noch) nicht


Über die Referentin

Corinna Schlüter-Ellner ist Volljuristin und staatlich geprüfte, allgemein beeidigte Übersetzerin für Spanisch. Als Juristin arbeitete sie mehrere Jahre in einem Unternehmen der Entwicklungszusammenarbeit. Bis 2020 war sie Dozentin am SDI Sprachen & Dolmetscher Institut in München. Sie hält Seminare und publiziert zum Übersetzen juristischer Texte und zum spanischen Recht, meist für den BDÜ.

Beim BDÜ LV Bayern leitet sie die Fachgruppe Recht in München. Sie war einige Jahre Bundesreferentin für Gerichtsdolmetschen des BDÜ, damit auch für Fragen des Urkundenübersetzens zuständig.

 

 

 

 

Freitag, 04.05.2018, 10:00 bis 18:00 Uhr

Samstag, 05.05.2018, 18:00 bis 18:00 Uhr


Veranstaltungsort

Geschäftsstelle des BDÜ NRW

Bobstraße 22

50676 Köln


Veranstalter

BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen


Referentin

Corinna Schlüter-Ellner


Preise / Konditionen

Preise / Konditionen

Nichtmitglieder:
420,00 €

Mitglieder:
290,00 €

Studenten:
420,00 €

Studentische BDÜ-Mitglieder:
240,00 €

Frühbucherpreise
(bei Buchung bis zum 02.03.2018)
Nichtmitglieder:
360,00 €

Mitglieder:
230,00 €

Studenten:
360,00 €

Studentische BDÜ-Mitglieder:
190,00 €

Zusatzinformationen

Zusatzinformationen

Im Teilnehmerbeitrag sind das Mittagessen und die Tagungsgetränke enthalten.



Kontakt

BDÜ Landesverband Nordrhein-Westfalen
Geschäftsstelle
Tel.: 0221 80148444
E-Mail: nw@bdue.de

Bitte hier klicken, um unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzurufen.
 

Online buchbar bis zum 20.04.2018

Seminar empfehlen

Seminar empfehlen

Seminar per E-Mail empfehlen

Wenn Sie auf den vorstehenden Link klicken, wird der Link zu dieser Seminarbeschreibung Ihrem E-Mail-Programm übergeben, damit Sie das Seminar weiterempfehlen können. Der direkte Link zu diesem Seminar lautet:
http://nrw-seminare.bdue.de/3750

nach oben

ladend